Der EU-Inselstaat Zypern hält steuerrechtlich viele Vorteile parat, besonders für Inhaber die in eine Zypern Limited gründen wollen. Diese Vorteile machen es möglich, dass man in Zypern Steuern sparen kann, wie nirgends sonst in Europa. Die Vorteile im Einzelnen sind: Die Körperschaftssteuer in Zypern beträgt lediglich nur 10 Prozent. Das ist der niedrigste Satz in der gesamten EU). Die Besonderheit der Zypern Steuern ist auch , dass der Satz für Reedereien 0 Prozent beträgt und nur 4,25 % für Schiffsmanagementgesellschaften. Außerdem gilt für eine Zypern Firma die Regelung, dass eine Zypern Firma, die als Steuerausländer gegründet wird, das heißt also, dass sie Ihr Management außerhalb der Insel betreiben, ein Befreiung von der Körperschaftssteuer. Bei einer Zypern Firma wird Einkommen auf Wertpapiere überhaupt nicht besteuert. Wer eine Tochter in Zypern als Zypern Limited gründen will, kommt in den Genuss des Vorteils, dass auch Dividendenausschüttungen an Aktionäre im Ausland nicht besteuert werden. Ebenso werden in Zypern Holdinggesellschaften nicht besteuert. Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken ist steuerfrei. Diese Steuerausländer können Mutterkonzerne innerhalb der EU sein die nicht als Zypern Firma agieren. Auch Internationale Stiftungen im Zusammenhang mit dem Plan eine Zypern Limited gründen zu wollen, sind in vollem Umfang steuerbefreit. Besonders die Anwendung der EU-Mutter-Tochterrichtlinie lohnt sich bei der Zypern Firma enorm, denn Dividendenzahlungen der Tochter- an die Muttergesellschaft sind steuerfrei. Mit diesem Kniff kann man in Zypern Steuern am besten sparen. In Zypern Steuern sparen ist genauso gut durch die Gruppenbesteuerung möglich wenn eine Zypern Firma mit involviert ist. In dem Fall werden die Gewinne und Verluste von Gesellschaften einer Firmengruppe gegeneinander aufgerechnet. Bei Zypern Firmen werden auch Offshore-Gesellschaften anderer Länder als Aktionär anerkannt. Und zuletzt lohnt es sich auch eine Zypern Limited gründen zu wollen, da in Zypern die konsequente Anwendung aller relevanten EU-Richtlinien garantiert wird. Wer jetzt noch mit dem Gedanken spielt und sich nicht dazu durchringen kann, eine Zypern Limited gründen zu wollen, der sollte sich von weiteren Fakten überzeugen lassen. Eine Zypern Firma ist keine komplizierte Sache und sie bietet viel mehr als nur den Vorteil in Zypern Steuern zu sparen. Grundsätzlich ist es jeder auch deutschen natürlichen Personen und Gesellschaften möglich , einen Firmensitz in einem steuerlich günstigeren EU-Staat zu verlegen. Wer Zypern als Hauptsitz auswählt kommt dann in den besonderen Genuss einer niedrigeren Besteuerung ihrer wirtschaftlichen Erträge. Aber natürlich gibt es auch Voraussetzung um eine Zypern Limited gründen zu können. Vor allem wer von der Doppelbesteuerung profitieren will muss einige Voraussetzungen erfüllen. Zu den Voraussetzungen gehört natürlich das nachprüfbare Vorhandensein Betriebsstättenmerkmale. Diese Betriebsstättenmerkmale sind in erster Linie das Vorhanden sein einer anderen EU-Staat Betriebsstätte die keine Zypern Firma ist. Die Anerkennung einer Betriebsstätte der ausländischen Gesellschaft, in unserem falle einer Zypern Firma, ist durch die deutschen Gesetzgeber natürlich an konkrete Merkmale geknüpft, die möglichst weitgehend zum Gunsten der Deutschen Steuerverordnung gestaltet sind. Wenn die Merkmale vorhanden sind, dann kann man auch in Deutschland von der Doppelbesteuerung profitieren wenn man eine Zypern Limited gründen will. Die einzelnen Merkmale die zu erfüllen sind, sind im folgenden als Auszug der Shanda Consult aufgeführt: Die Zypern Firma unterhält ein Büro in Zypern mit eigener, auf ihren Namen angemeldeter Telefonnummer und bei Anruf jemand erreichbar ist (Anrufbeantworter genügt nicht); außerdem sollte durch Nebenkostenrechnungen der Firmensitz nachweisbar sein. Diesen Service könnten wir Ihnen bieten. Die Geschäftsführung der Zypern Firma wird erkennbar von Zypern aus unternommen. Dies könnte bedeuten, dass Sie sich nach Zypern begeben und die Geschäftsführung persönlich übernehmen. Wünschen Sie dies nicht, können Treuhanddirektoren eingesetzt werden. Allerdings treten erfahrungsgemäß Bedenken der deutschen Klienten auf, die Geschäftsleitung nicht aus der Hand zu geben. Als Lösung empfehlen wir drei Direktoren, somit würde nach außen hin nicht der Eindruck erweckt, Sie würden als beherrschender Geschäftsführer die Geschäfte von Ihrem Wohnsitz aus leiten. Einer der Direktoren wäre der deutsche Investor, also Sie, die beiden weiteren Direktoren sollten in Zypern ansässig sein. Wir könnten auch diese Bedingung für Sie erfüllen. Selbstverständlich können die in Zypern ansässigen Direktoren auch nach Wahl des Mandanten eingesetzt werden. Es wird außerdem vom Bundesministerium für Finanzen erwartet, dass es sich bei den Direktoren in Zypern um befähigte Personen handelt (womit die früher übliche Nominierung nicht qualifizierter Personen ausgeschlossen werden soll), die in der Regel auch erreichbar sein sollen. Auch diese Bedingung würden wir für Sie erfüllen. Eine Alternative zu der vorgenannten Lösung könnten zwei Direktoren sein, nämlich der wirtschaftlich Berechtigte und ein lokaler Direktor, vorausgesetzt, der wirtschaftlich Berechtigte reist nachweisbar mindestens zweimal im Jahr nach Zypern. Die Direktoren müssen, um ihre Managementaufgabe nachweislich ausführen zu können, unterschriftsberechtigt sein. Allerdings kann man die Satzung so gestalten, dass die Alleinunterschriftsberechtigung der in Zypern ansässigen Direktoren auf minimale Angelegenheiten reduziert wird und in wichtigen Dingen immer mit dem deutschen Direktor gemeinsam unterschrieben werden muss. Außerdem kann die Zypern Firma dem deutschen Direktor eine Prokura für Alleinunterschrift ausstellen. Es muss sich bei den lokalen Direktoren um angestellte Direktoren handeln (Teilzeit möglich), was gegebenenfalls durch Vorlage der Einzahlungsbelege zur Sozialversicherung nachgewiesen werden muss. Je nach Umfang der Geschäfte, beschäftigt die Zypern Firma außerdem eine Sekretärin (Teilzeit möglich), welche allgemein anfallende Aufgaben erledigt. Diese Bedingung wäre wiederum durch uns erfüllbar. Die Position muss gegebenenfalls durch Vorlage der Einzahlungsbelege zur Sozialversicherung nachgewiesen werden. Die Zypern Firma sollte z.B. wichtige Angebote per Email oder Post von Zypern aus versenden sowie wichtige Verträge in Zypern unterschreiben oder teilweise in Zypern unterschreiben und von Zypern aus versenden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sowie der jeweils zuständigen Behörden vieler anderer Länder muss die ausländische, Dividenden zahlende Zypern Firma über Aktiveinkünfte verfügen. Dies ist bei einer Zypern Firma durch die Einrichtung einer Betriebsstätte, (siehe oben) gewährleistet, weil durch diese Betriebsstätte Aktivgeschäfte realisiert werden. Sollten Sie aus Gründen der Risikominimierung eine der genannten Zypern Firma vorgeschaltete Holdinggesellschaft in Zypern halten und diese Holdinggesellschaft Dividenden ihrer „operativen“ Gesellschaft erhalten, so gelten Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (,nämlich der Holdinggesellschaft,) nach §8 Abs.1 Nr.8 AStG immer und ohne Ausnahme als Aktiveinkünfte, ohne dass es einer Betriebsstätte der Holdinggesellschaft bedürfte. Zu beachten ist dann noch das sogenannte Holding-Gesellschaften nach Deutschem Recht über keinerlei Betriebsstätten verfügen und somit auch nicht Berechtigt sind von der Doppelbesteuerung einer Zypern Firma zu profitieren.
Steuern sparen mit Zypern Firma
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